NOVA TEMPORA Uhren und Schmuck GmbH i.G.
gewährt auf die einwandfreie Funktion der DUGENA Uhren 24 Monate Garantie ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Frist werden Fabrikationsmängel kostenlos behoben. Sollte dies nach unserer Auffassung nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, so leistet die NOVA TEMPORA Uhren und Schmuck GmbH i.G. Ersatz in Form eines gleichen oder ähnlichen Modelles nach unserer Wahl.
Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Verschleißteile wie Armband, Glas und Batterie sind ebenfalls ausgeschlossen. Eine Haftung für Neben- und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Nichtbeachtung der Bedienungs- und Pflegehinweise gilt als unsachgemäße Behandlung.
Bei Inanspruchnahme der Garantie bringen Sie bitte die Uhr zusammen mit Ihrem Kaufbeleg und der ordnungsgemäß ausgefüllten Garantiekarte zu einem autorisierten DUGENA-Fachhändler, nach Möglichkeit zu dem Händler, bei dem die Uhr gekauft wurde.
Die Rechte, die dem Käufer in dieser Garantie gewährt werden, stehen ihm nach seiner Wahl zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen zu, die er für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Übergabe der Uhr gegen den Verkäufer der Uhr hat.